Private Rentenversicherung

Die klassischen Lebens- und Rentenversicherungen unterscheiden sich hauptsächlich in zwei Bereichen. Bei einer Lebensversicherung erhalten Sie am Ende der Vertragslaufzeit eine einmalige Kapitalzahlung und eine Absicherung für den Todesfall ist stets Vertragsbestandteil. Eine Rentenversicherung hingegen kann ohne und mit Todesfallschutz abgeschlossen werden. Zum Vertragsablauf haben Sie die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Einmalzahlung. Daher erreichen Rentenversicherungen ohne Todesfallschutz bei identischem Zahlbeitrag in der Regel eine höhere Ablaufleistung als Lebensversicherungen.

In beiden Varianten erfolgt die Beitragszahlung entweder durch laufende Beiträge (z. B. monatlich), oder durch eine Einmalzahlung. Während der Vertragslaufzeit werden Ihre Beiträge gewinnbringend angelegt (abzüglich der Risiko- und Verwaltungskosten).

Die Erträge werden Ihnen in Form von garantiertem Rechnungszins und Überschussbeteiligung gutgeschrieben. Zur Zeit (2022) liegen der Rechnungszins bei 0,25% und die Erträge inkl. Überschussbeteiligung bei circa 2 - 4%.

Eine Kapitallebensversicherung endet immer mit einer Kapitalzahlung, Sie können allerdings vereinbaren, dass dieses Kapital direkt in eine laufende Rente umgewandelt wird.

Bei einer Rentenversicherung, die eigentlich auf eine Rentenzahlung ausgelegt ist, haben Sie zusätzlich das sogenannte Kapitalwahlrecht. Zum Ende der Vertragslaufzeit können Sie sich entscheiden, ob Sie anstatt der vertraglich vereinbarten lebenslangen Leibrente lieber eine einmalige Kapitalzahlung erhalten möchten. Halten Sie sich in jedem Fall die Wahlmöglichkeit zwischen der Kapital- und der Rentenzahlung bis zum Vertragsablauf offen.

Die Höhe der lebenslangen Rente oder der einmaligen Kapitalzahlung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • von der Beitragshöhe
  • von der Vertragslaufzeit
  • von eventl. mit abgeschlossenen Zusatzversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeit)
  • von Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und damit unter Umständen einhergehenden Beitragszuschlägen
  • vom Geschlecht (aufgrund unterschiedlicher Lebenserwartungen von Männern und Frauen)
  • vom gewählten Produkt.

 

Steuerliche Behandlung

Die Erträge aus Renten- und Lebensversicherungen sind steuerpflichtig - vergleichbar mit Zinserträgen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt (Mindestvertragslaufzeit 12 Jahre, Auszahlung erst nach Erreichen des 60. Lebensjahres) ist die einmalige Kapitalleistung aus Lebens- und Rentenversicherungen nur zur Hälfte zu versteuern. Rentenzahlungen werden nur mit dem Ertragsanteil versteuert.

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