Dienstunfähigkeit

Definition Dienstunfähigkeit nach § 44 (1) Bundesbeamtengesetz (BBG)

"Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist."

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Versorgungssituation

Der Beamte wird je nach Status bei Feststellung einer Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt. Abhängig vom Status des Beamten und davon, ob die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall entstanden ist oder nicht, ergeben sich verschiedene Leistungsansprüche gegen den Dienstherrn.

Man unterscheidet zwischen:

  • Beamte auf Widerruf (BaW)
  • Beamte auf Probe (BaP)
  • Beamter auf Lebenszeit (BaL)

 

Kurzübersicht Versorgungsansprüche bei Dienstunfähigkeit:


* E. + N = Entlassung und Nachversicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung
** Unterhaltsbeitrag = 2/3 der Anwärterbezüge

 

Private Absicherung

Wie in der Tabelle deutlich zu erkennen ist, besteht besonders bei Beamten auf Widerruf und Probe dringender Handlungsbedarf. Der Markt bietet hier spezielle Dienstunfähigkeitsversicherungen an, die diese Versorgungslücke wirksam schließen können.

Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass es sich bei dem gewählten Produkt um einen Tarif mit Dienstunfähigkeitsklausel handelt. Denn dienstunfähig ist nicht gleich berufsunfähig!

Aber auch Beamte auf Lebenszeit sollten das Risiko nicht unterschätzen, denn Ihr Anspruch bei Dienstunfähig beschränkt sich in den ersten Jahren (bis ca. zum 40. Lebensjahr) nur auf die Mindestversorgung von derzeit 1.393,26 EUR (Stand 01. August 2011) für Alleinstehende. Die Differenz zum realen Nettoeinkommen solltezusatzlich über eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abgesichert werden.

Gerne erstelle ich Ihnen individuelle, bedarfsgerechte Angebote mit Top-Schutz bei Dienstunfähigkeit.

 

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