Haftpflichtversicherung

Gemäß § 823 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss jeder, der fahrlässig oder vorsätzlich die Gesundheit, das Leben, das Eigentum, die Freiheit oder ein anderes Recht eines Anderen unrechtmäßig verletzt, dem Anderen den entstandenen Schaden ersetzten.

Diese Schadensersatzpflicht gilt unbegrenzt bis zu einem Zeitraum von 30 Jahren und muss mit heutigem und zukünftigem Vermögen erfüllt werden. Hier kann schon ein dummes Mißgeschick existenzgefährdende Folgen haben.

Haftpflichtversicherungen im privaten Bereich sind besonders wichtig, denn sie bieten Schutz gegen Schadenersatzansprüche, die durch Ihr Handeln auf Sie zu kommen können.


Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist besonders wichtig, denn sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen, die durch Ihr Handeln entstehen können. Auch als Ski- oder Radfahrer beispielsweise genießen Sie Versicherungsschutz über eine private Haftpflichtversicherung.
Besteht keine vertraglich vereinbarte Beschränkung des Personenkreises, so gilt Versicherungsschutz für:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehepartner/in / Lebensgefährte/in
  • unverheiratete Kinder, auch während ihrer Ausbildung (erster Bildungsweg nach der Schulausbildung)

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche für den versicherten Personenkreis bis zur in der Versicherungspolice genannten Deckungssumme ab.

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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Für Hunde- oder Pferdehalter ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen, da der Gesetzgeber sie als Tierhalter zum Schadenersatz verpflichtet. Tiere und ihr Verhalten sind meist unberechenbar, daher sollten Sie für Ihren Vierbeiner frühzeitig eine entsprechende Versicherung abschließen.

Beitrag "ZDF WISO" zum Thema Tierhalterhaftpflicht

Vergleichsrechner:

 Hundehaftpflicht-Vergleich
 Pferdehaftpflicht-Vergleich

Sehr zu empfehlen sind die Tierhalterhaftpflicht-Tarife der Haftpflichtkasse, die Sie hier berechnen können:

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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Egal ob Sie bauen lassen oder selber bauen, Sie sind Bauherr und als Bauherr lauern überall potentielle Haftpflichtfälle auf Sie. Ein Bauzaun stürzt auf einen geparkten PKW, spielende Kinder verletzen sich auf der Baustelle - in solchen Situationen schützt Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung.


Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Für Haus- und Grundbesitzer ist eine Haftpflichtversicherung unbedingt erforderlich. Denn wenn Gäste, Passanten oder Mieter auf Ihrem Grundstück einen Schaden erleiden (z. B. durch herunterfallende Dachziegel, oder durch nicht bzw. nur unzureichend geräumten Bürgersteig), ersetzt diese Versicherung den Schaden.
Tipp: Das selbstgenutzte Einfamilienhaus und die Eigentumswohnung sind in der Regel im Versicherungsumfang der Privathaftpflichtversicherung enthalten.

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Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (Öltankversicherung)

Wer eine Ölheizung besitzt, wird für einen Schaden durch ausgelaufenes Öl haftbar gemacht. Der Gesetzgeber sagt: Inhaber von Heizöltanks müssen den Schaden durch Verschmutzung des Grundwassers und anderer Gewässern durch ausgelaufenes Heizöl - egal ob eigenes Verschulden vorliegt oder nicht - begleichen. Sollte der Fall eintreten und ein Öltank leckschlagen, verschlingt die Schadenbeseitigung schnell Unsummen, denn nur ein Liter Heizöl genügt, um eine Million Liter Wasser zu verseuchen. Ist durch den Schaden auch das Grundwasser verunreinigt oder ist ein Biotop betroffen, kann ein solcher Schaden existenzbedrohend sein.

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Sportboot-Haftpflichtversicherung

Besonders seit sich der Schauspieler Götz George vor einigen Jahren einer millionenschweren Schadenersatzklage ausgesetzt sah, ist sie für viele ein Begriff. Ist ein Boot mit einem Motor ausgestattet, sollte der Eigentümer eine Sportboot-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Benutzung von Paddel- und Ruderbooten ist in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.


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