Angebotsanforderung zur Zahnzusatzversicherung

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Ihre Krankenversicherung
Fehlen Zähne im natürlichen Gebiss, die nicht ersetzt sind?:
Die Anzahl der fehlenden Zähnen wird von den meisten Anbietern im Antrag abgefragt und spielt eine wichtige Rolle für die Annahmefähigkeit und die Beitragsberechnung. Falls Sie unsicher sind, rufen Sie einfach kurz Ihren Zahnarzt an und erfragen, wie viele bzw. welche Zähne bei Ihnen fehlen.
Anzahl fehlender Zähne:
Anzugeben sind hier fehlende Zähne, die nicht ersetzt sind. Nicht anzugeben sind bei dieser Frage: → fehlende Weisheitszähne → fehlende Milchzähne (Kinder), sofern die 2. Zähne ganz normal nachwachsen → Zähne die bereits ersetzt sind (z.B. durch Brücken, Implantate) → vollständiger Lückenschluss (wenn eine ehemals vorhandene Lücke durch die Nachbarzähne vollständig geschlossen wurde).
Ist festsitzender Zahnersatz vorhanden?:
(z.B. Kronen oder Implantate)
Ist herausnehmbarer Zahnersatz vorhanden?:
(z.B. Brücken oder Zahnprothesen)
Anzahl Zahnersatz älter als 10 Jahre:
(ggfls. beim Zahnarzt erfragen)
Besteht eine ärztlich festgestellte Zahnbetterkrankung?:
(z.B. Parodontose/Parodontitis)
Befinden Sie sich zur Zeit in zahnärztlicher oder kieferothopädischer Behandlung?:
(z.B. Zahnersatz, Füllungen, Parodontosebehandlung)
Sind Behandlungen notwendig, angeraten oder geplant ?:
Tragen Sie eine Aufbiss- oder Knirscherschiene?:
Zahlungsweise:
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